vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019
Wir freuen uns, dass das Stiftungskapital durch Zustiftungen, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen der Stiftung auf
fast 300.000,00 EUR
gewachsen ist. Einen herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben!
Nur dadurch war es der Stiftung auch in Zeiten niedriger Zinsen möglich, die Gemeinde mit Zuschüssen u.a. für notwendige Baumaßnahmen und für die Neueinbindung der Gesangbücher zu unterstützen. Darüber freuen wir uns sehr.
Ab 01. Juli 2017 gibt es eine neue Bonifizierungsaktion der Landeskirche.
Alle Zustiftungen und Einnahmen, die vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019 dem Kapital der Stiftung zufließen, werden wieder im Verhältnis 3:1 bonifiziert, das heißt für 3 EURO gibt die Landeskirche 1 EURO dazu. Für 30 EURO sind es 10 EURO und für 3.000 EURO schon 1.000 EURO.
Das sind erfreuliche Aussichten!
Bitte helfen Sie uns, dass wir eine große Zuwendung durch die Landeskirche bekommen. Seien Sie dabei, unterstützen Sie die Stiftung! Nur so kann die Stiftung aus den Zinsen die Kirchengemeinde bei den anstehenden Kosten (z.B. für Baumaßnahmen) nachhaltig unterstützen.
Bankverbindung: Kirchenkreisamt Göttingen
IBAN DE77 2605 0001 0000 0008 28
Verwendungszweck: 49/44-8810-01 Zustiftung für die Stephanus-Stiftung
Wir freuen uns, dass das Stiftungskapital durch Zustiftungen, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen der Stiftung auf
fast 300.000,00 EUR
gewachsen ist. Einen herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben!
Nur dadurch war es der Stiftung auch in Zeiten niedriger Zinsen möglich, die Gemeinde mit Zuschüssen u.a. für notwendige Baumaßnahmen und für die Neueinbindung der Gesangbücher zu unterstützen. Darüber freuen wir uns sehr.
Ab 01. Juli 2017 gibt es eine neue Bonifizierungsaktion der Landeskirche.
Alle Zustiftungen und Einnahmen, die vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019 dem Kapital der Stiftung zufließen, werden wieder im Verhältnis 3:1 bonifiziert, das heißt für 3 EURO gibt die Landeskirche 1 EURO dazu. Für 30 EURO sind es 10 EURO und für 3.000 EURO schon 1.000 EURO.
Das sind erfreuliche Aussichten!
Bitte helfen Sie uns, dass wir eine große Zuwendung durch die Landeskirche bekommen. Seien Sie dabei, unterstützen Sie die Stiftung! Nur so kann die Stiftung aus den Zinsen die Kirchengemeinde bei den anstehenden Kosten (z.B. für Baumaßnahmen) nachhaltig unterstützen.
Bankverbindung: Kirchenkreisamt Göttingen
IBAN DE77 2605 0001 0000 0008 28
Verwendungszweck: 49/44-8810-01 Zustiftung für die Stephanus-Stiftung